Folge 45: Evangelische Rekordaustritte, ARG-Verfahren, Steuerabsetzung, Caritas-Cancel-Culture

Weihnachten im Schuhkarton: Bildungsdirektion überprüft die Zusammenarbeit mit der evangelikalen Missionsgruppe.

Neuer Rekord bei evangelischen Kirchenaustritten – gleich um 11 % den bisherigen Höchstwert übertroffen. Anzahl der Studierenden fällt auch.

Verwaltungsgerichtshof weist die Revision der Atheistischen Religionsgesellschaft zurück. Darüber sprechen wir mit Martin und Niko vom ARG-Podcast.

Subventionierung der Mitgliedschaft in einzelnen Religionsgesellschaften durch die Steuerabsetzung wird wieder diskutiert, mit den üblichen Falschdarstellungen. Auch die Orthodoxen sind mit dem System unglücklich.

Die Caritas sagt geplanten Informationstermin ab, weil die Vortragenden die gültige gesetzliche Regelung vertreten. Aber man muss ja nicht mit ihr zusammenarbeiten.

Shownotes

Niko bei Fernsehdiskussion über die Zukunft der katholischen Kirche

Paper von Wilfried Apfalter: Is an Atheist Religion in Austria Legally Possible?

Einkommenssteuergesetz:

  • § 18 (1) 5. Verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 600 Euro jährlich.

  • § 18 (1) 7. Freigebige Geldzuwendungen an spendenbegünstigte Einrichtungen gemäß § 4a insoweit, als sie zusammen mit derartigen Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen insgesamt 10% des sich nach Verlustausgleich ergebenden Gesamtbetrages der Einkünfte vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß Z 8 und Z 9 nicht übersteigen.

Spenden an den Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich: IBAN: AT68 2011 1853 9114 3700

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